In der Urnengemeinschaftsanlage Urnengrab im Platanenhain mit Steinquader werden die Grabstätten fortlaufend für die Ruhezeit von 25 Jahren vergeben. Die Inschrift des Grabsteines wird mit Vornamen, Namen, Geburts- und Sterbetag versehen.
In der Urnengrabanlage ist man von der Verpflichtung zur Grabpflege befreit. Die Herrichtung und Pflege der Urnengrabanlage übernimmt die Friedhofsverwaltung. An bestimmten Gedenktagen, wie Totensonntag, Geburts- und Sterbetagen ist das Ablegen von Blumenschmuck auf den dafür vorgesehenen Pflanzflächen erlaubt.
Bei der weiteren Beisetzung verlängert sich auch das Nutzungsrecht der Erstbeisetzung. Eine weitere Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.