In der Urnenpartnergrabanlage werden je zwei Stellen mit einer Granitstele für eine Grabstätte mit einer Ruhezeit von 25 Jahren vergeben. Die Inschrift des Grabsteines wird mit Vornamen, Namen, Geburts- und Sterbetag versehen. In der Urnengrabanlage ist man von der Verpflichtung zur Grabpflege befreit. Die Herrichtung und Pflege der Urnengrabanlage übernimmt die Friedhofsverwaltung.
Die Urnenpartnergrabstätte ist innerhalb der Abteilung frei wählbar. Bei Erstbeisetzung wird die Grabstätte für zwei Urnen eingerichtet. Zunächst wird die Gebühr für eine Stelle erhoben und bei der weiteren Beisetzung für die zweite.
Der Termin für die zweite Beisetzung bestimmt das endgültige Nutzungsrecht. Eine weitere Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nach Ablauf der Ruhezeit von beiden Urnen nicht möglich.