In der Urnengrabanlage wird die Grabstätte für eine Urne mit einer Granitstele oder einem liegenden Granitstein (Kissen) für die Ruhezeit von 25 Jahren vergeben. Die Inschrift des Grabsteines wird mit Vornamen, Namen, Geburts- und Sterbetag versehen.
In der Urnengrabanlage ist man von der Verpflichtung zur Grabpflege befreit.Die Herrichtung und Pflege der Urnengrabanlage übernimmt die Friedhofsverwaltung.
Man kann jedoch auf einer Fläche von 20cm x 30cm eine passende Bepflanzung vornehmen. Die Urnengrabstätte ist innerhalb der Abteilung wählbar. Eine weitere Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der Ruhezeit ist nicht möglich.